Behörden fragen vermehrt Bankkonten ab
In diesem Jahr wurden wesentlich mehr Konten durch Sozialbehörden und Finanzämter abgefragt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar teilte mit, dass bis Ende September bereits über 102.000 Abrufe von Daten und Kontonummern getätigt wurden. Im vergangenen Jahr waren es nur 72.578 Abfragen. Von Schaar wurden die vermehrten Abfragen und die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf immer mehr Behörden kritisiert. Seiner Meinung nach muss die Befugnis vom Gesetzgeber geprüft und auf ein erforderliches Maß zurückgenommen werden. Die deutschen Behörden dürfen seit 2005 die Kontodaten abfragen um zum Beispiel Steuerhinterziehungen und Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken.
Kreis der Zugriffberechtigten wurde stetig erweitert
Die deutschen Behörden dürfen die Stammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum abfragen um zum Beispiel zu klären ob alle Konten und Depots von Leistungsempfängern angegeben wurden. Im Laufe der Jahre hat sich er Kreis der Zugriffsberechtigten stetig erweitert und seit Beginn des Jahres gehören dazu auch Gerichtsvollzieher. Ursprünglich wurden die Kontoabfragen als Anti-Terror-Maßnahme eingeführt, wie Schaar betonte. Mittlerweile weiß jeder Deutsche, dass es sich bei dem Argument damit den Terrorismus zu bekämpfen lediglich um einen Türöffner für den Zugriff auf die Kontodaten handelte.
Betroffene werden über Kontoabfragen informiert
Laut dem Datenschutzbeauftragten ergaben Prüfungen der Aufsichtsbehörden, dass oftmals Kontoabfragen ohne Begründung und ohne die Betroffenen darüber zu informieren durchgeführt wurden. Steuerbehörden müssen die Betroffenen zur Auskunft über die Konten und Depots auffordern. Gleichzeitig soll sie darauf hinweisen, dass bei unbefriedigender Auskunft ein Kontenabruf durchgeführt wird. Nur wenn der Ermittlungszweck durch eine vorhergehende Information der Betroffenen gefährdet wird, kann der Kontoabruf bei Banken durchgeführt und der Betroffene nachträglich darüber informiert werden. Am Kontoabrufverfahren nehmen alle Kreditinstitute in Deutschland teil, auch die Zweigstellen von ausländischen Banken. Abrufbar sind alle Spar,- Giro,- Kredit- und Depotkonten sowie Konten die vor weniger als 3 Jahren aufgelöst wurden. Bei den Kontoabfragen werden die Kontostände und Kontobewegungen nicht ermittelt.
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