Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer bedeutet nichts anderes, als dass der Staat an den Zinsen für Erspartes mit verdienen möchte. Diese Steuer beträgt in der Regel 25 % und reduziert sich auf Antrag. Aber nur dann, wenn der Sparer sein Gehalt mit einem niedrigeren Prozentsatz versteuern muss.

Von der Einkommensteuer wird auch noch der reguläre Kirchensteuersatz und der Solidaritätsbeitrag berechnet. Es ist also eine nicht zu verachtende Summe, die das Finanzamt von den Sparzinsen bekommt. Da es sich um eine sogenannte Quellensteuer handelt, wird sie auch direkt von der Quelle, also von der Bank, an die Finanzbehörde abgeführt.

Es gibt zwar einen Freibetrag, denn der Anleger geltend machen kann, aber seit dem Jahr 2003 har er sich kontinuierlich verringert. Heute handelt es sich um eine Summe von 801,-€ für Singles und der doppelte Betrag bleibt bei Verheirateten unversteuert. Es ist ganz wichtig, dass der Antrag der Bank vor der Eröffnung eines Kontos oder Depots vorgelegt wird. Nur dann wird dieser Freibetrag auch berücksichtigt.

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