Devisen

Dieser Begriff findet in der Volkswirtschaft und dem Bankwesen Anwendung. Allgemein ist damit gemeint fremde, besser ausländische Zahlungsmittel. Im Bankwesen jedoch ist dieser Begriff spezifischer gefasst. Hier handelt es sich bei diesem Begriff um im Ausland zu erfüllende Forderungen, die auf fremde Währung lauten.

Eine noch engere Begriffsfassung findet sich im Devisenhandel, wo darunter Bankguthaben verstanden werden, die bei ausländischen Kreditinstituten gehalten werden. Somit hängt die Interpretation dieses Begriffs etwas davon ab, in welchem Bereich er angewendet wird. Wie auch immer handelt es sich um Zahlungsmittel (Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen, Kreditbriefe) in fremder Währung, die im Ausland zahlbar sind. Nicht zu den Devisen gehört Bargeld, Schuldverschreibungen bzw. Anleihen oder Anteilswerte für Aktien. Bargeld könnte jedoch in Devisen umgewandelt werden, wenn es in der betreffenden Landeswährung auf ein Konto eingezahlt wird. Mit den Devisen verbunden ist deren Konvertibilität, mithin die Möglichkeit des unbegrenzten Umtauschs von einer Währung in eine andere. Die Konvertibilität kann auch eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.

Über Devisenbörsen ist der Handel mit Devisen möglich, wenn dies durch staatlich genehmigte und organisierte Institutionen erfolgt. Hier erfolgt der Handel mittels eines bestellten (amtlichen) Maklers, wobei für notierte Währungen ein amtlich ermittelter Kassakurs als so genannter Mittelkurs bestimmt wird. Leitbörse ist die Frankfurter Wertpapierbörse. Hier erfolgt die Devisenkursbildung für die weiteren Börsen in der BRD.

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