Vor einigen Jahren wurde eine neue Steuer eingeführt, die auch viele Kleinanleger betrifft. Seitdem müssen auch Steuern für die Zinsen der Ersparnisse an das Finanzamt entrichtet werden. Es ist zwar so, dass ein bestimmter Freibetrag gilt, dieser wurde aber kontinuierlich gesenkt. Momentan steht er bei 801,- € für Alleinstehende und bei 1602,- € für Verheirateten.
Da es sich um eine Quellensteuer handelt, wurden die Banken verpflichtet, die Steuern direkt abzuführen. Von dieser Abgabe kann man nur befreit werden, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Falls mehrere Sparkonten existieren, dann sollte der Betrag für die Freistellung so verteilt werden, dass möglichst keine Steuern zu entrichten sind.