Aus der Bezeichnung „Länderanleihe“ ergibt sich auch der Inhalt dieses Begriffs. Es handelt sich um von Ländern emittierte Anleihen.
Nicht nur der Bund, sondern auch Gemeinden oder öffentliche Körperschaften können Anleihen auflegen. Länderanleihen gehören in die Kategorie Finanzinstrumente und hier zu den Wertpapieren über eine Forderung mit festem Zinssatz.. Sie sind eine Instrument zur Beschaffung von Fremdkapital mit dem Ziel der Verwendung von investiven Aufgaben.
Festgeld Lexikon