Nichtveranlagungsbescheinigung, NV Bescheinigung

Diese Bescheinigung muss der Anleger seiner Bank vorlegen, wenn er von der Zinsabgeltungssteuer befreit werden möchte.

Wenn der Anbieter diesen Schein nicht in den Händen hält, dann muss er von den Zinsen direkt die Abgaben an die Finanzbehörde auszahlen. Der Nichtveranlagungsbescheid sollte also frühzeitig von jedem Bankkunden bei seiner Bank hinterlegt werden. Man kann ihn beim örtlichen Finanzamt bekommen oder im Internet herunterladen.

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