Die Obergrenze wird im Börsendeutsch bevorzugt als Cap bezeichnet, also Deckel. Darunter wird im Kapitalmarkt das Deckeln von Gewinnen verstanden. Das bedeutet, dass ein bestimmtes Finanzinstrument bei einem Gewinn von einem Maximalbetrag „gedeckelt“ wird, der nicht überschritten werden kann.
Diese Gewinnobergrenze gehört zu den vertraglichen Regelungen. Als Cap wird desweiteren auch die Obergrenze eines Gewinns bezeichnet, an die bei Zertifikaten vom Emittenten der Inhaber beteiligt wird.
Festgeld Lexikon