Sparerpauschbetrag

Seit dem 01. Januar 2009 hat der Begriff Sparerpauschbetrag die Bezeichnung Sparerfreibetrag abgelöst. Nicht nur der Name wurde geändert, auch der Freibetrag wurde zu diesem Zeitpunkt mal wieder reduziert. Das bedeutet, dass Singles bis zu 801,- € jährliche Zinseinnahmen ohne die Verpflichtung zu Steuerzahlungen einnehmen dürfen. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.

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