Vermögenswirksame Leistungen

Mit den vermögenswirksamen Leistungen wollte der statt seinerzeit die Menschen dazu bewegen, einen gewissen Teil ihres Einkommens auf die hohe Kante zu legen. Auch Arbeitgeber wurden dabei in die Pflicht genommen und bei vielen Tarifverträgen war die Zahlung von VWL ein muss.

In dieser Beziehung hat sich einiges geändert. Die Arbeitgeber werden nur noch selten zu einer Zahlung verpflichtet und wenn, das ist dies ein sehr geringer Beitrag. Der Zuschuss des Staates wurde von dem Einkommen des Arbeitnehmers abhängig gemacht. Der Höchstbetrag, den der Sparer in einem Jahr geltend machen kann, liegt bei 936,-€.

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