Pension gegen Rente – eine soziale Ungerechtigkeit
Die Unterschiedlichkeit zwischen den Pensionen bzw. der Altersversorgung für „Ruhegehaltsberechtigte“, sprich Beamte, gegenüber den Rentenempfängern aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist gekennzeichnet von erheblichen Unterschieden. Dies betrifft primär die Höhe der Pension, die sich aus den speziellen Rechtsnormen für Beamte (u. a. Bundesbeamtengesetz , Beamtenstatusgesetz) ergibt.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil den Beamte genießen betrifft den Komplex der Versorgung in Krankheits- Geburts- Pflege- und Todesfällen. Hier werden (auf Antrag) vom betreffenden „Dienstherrn“ die gesundheitsbezogenen Ausgaben i. H. v. 50 bis 80 Prozent übernommen bzw. (bei Vorauslagung) ersetzt.
Ein besonderer Tatbestand ergibt sich aus dem Umstand, dass Beamte nicht den Regelungen der Sozialpflichtabgaben unterliegen, mithin weder Renten- noch Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen zahlen müssen. Dies gilt jedoch bezüglich der Krankenversicherung nur eingeschränkt. Grundsätzlich besteht auch für Beamte (nach aktueller Rechtslage) eine Krankenversicherungspflicht (Private Krankenversicherung). Diesbezüglich ist jedoch auf das Gesagte zur Beihilfe zu verweisen, wonach entstehende Kosten zum überwiegenden Teil erstattet werden.
Warum zahlen Beamte keine Rentenbeiträge?
Es handelt sich um eine generelle und grundlegende, komplexe Frage, die da lautet: Ist der Beamtenstatus noch zeitgemäß, passt er überhaupt noch in unsere Gesellschaft? Dieses Thema hier mit ja oder nein zu beantworten würde der Sache nicht gerecht werden. Sie jedoch beantworten zu wollen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Nur soviel: Viele sagen nein, es passt nicht mehr. Die Beamten selbst werden nicht gegen ihre Privilegien vorgehen.
Aber im Zuge der Diskussionen um die Themen Rente und/oder Altersarmut steht es doch sehr nahe zu fragen, warum die, die nicht Beamte sind, die Staatsdiener mitschleppen müssen. In Zeiten angeblich leerer Kassen wäre es doch sehr sinnvoll, wenn auch die Beamten in die Pflicht genommen würden und für ihre ohnehin üppigen Pensionen einen Eigenbeitrag leisten müssten. Und überhaupt: Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichheit in einem demokratischen und sozialen Staat. So aber setzen sich die Staatsdiener auf das gesattelte Pferd und werden aus dem Staatshaushalt versorgt.
Nach Aussagen des Bundes für Steuerzahler werden die Ausgaben für Pensionen an Beamte in den folgenden Jahren drastisch steigen. Da an den Vergünstigungen der Beamten nicht gerüttelt wir, geht die Schere zwischen den beiden Klassen, den Beamten und den Rentnern, immer weiter auseinander.
Verallgemeinert ausgedrückt beziehen die Staatsdiener 71,75 Prozent des letzten Bruttoverdienstes als Pension. Das Rentenniveau des „normal sterblichen Rentenempfängers“ liegt bei etwa 46 bis 48 Prozent. Und noch etwas: Ein Beamter hat nach lediglich fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf die Mindestpension von 1365 Euro im Monat. Dem gegenüber steht der Standardrentner mit 1224 Euro, vorausgesetzt, er hat 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt.
Während die Höhe des „Ruhestandsgeldes“ bei einem Beamten am Verdienst der letzten zwei Jahre gemessen wird (und hier ist es üblicherweise am höchsten), bemisst sich die Rente des normalen Altersrentners am durchschnittlichen Einkommen aller Berufsjahre.
Nun ist es ja so, dass die Politiker und natürlich auch die Abgeordneten in der höchsten „Volksvertretung“ von den bestehenden Regeln profitieren. Und wer möchte sich schon den Ast absägen, auf dem er sitzt?